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Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers -Leiharbeitnehmer- durch einen Unternehmer -Verleiher- an einen Dritten -Entleiher- zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Das Vertragsverhältnis zwischen dem „Verleiher“ und dem „Entleiher“ wird durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) geregelt. Die Arbeitnehmerüberlassung bringt durchaus klare Vorteile für den „Entleiher“.

Für Sie als Kunde bedeutet das:
• Ihre Personalkosten sind kalkulierbar
• Für Sie entstehen keine Mehrkosten bei Urlaub oder Krankheit
• Sie entlasten Ihre Stammbelegschaft
• Sie bleiben in allen konjunkturellen Lagen produktiv und flexibel
• Sie erhalten neue Impulse durch neue Mitarbeiter Arbeitnehmerüberlassung

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