Treppenhausreinigung

Was sagt das Mietrecht dazu aus?

Treppenhausreinigung gehört laut Mietgesetz zu den Pflichten, die der Mieter oder Vermieter übernehmen muss. Dieses Gesetz ist im „BGB § 535“ enthalten: Die Reinigung der Treppe wird  zusammen mit den Reinigungskosten des Gebäudes vergütet. Wenn der Vermieter es wünscht ist sie laut  § 2 Nr. 9 BetrKV auf den Mieter übertragbar. Dies ist dann Teil der Betriebskosten. Dazu muss aber eine Sonderklausel in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wird dieser Artikel hinzugefügt, verpflichtet sich der Mieter, die Treppe zu reinigen. Die Kosten des Gemeinwohls werden nicht einem einzelnen übertragen. Wenn dies bevorzugt wird, ändern sich selbstverständlich die Bedingungen.

Wenn der Vermieter die Reinigung der Treppe selbst durchführt, spiegelt sich dies im Mietvertrag wider. Soweit in den entstandenen Kosten ein vom Mieter zu zahlender Betrag enthalten ist, wird dies dokumentiert. Wer die Reinigung der Treppe übernehmen soll, ist allein die Entscheidung des Hauseigentümers. Und auch wie gereinigt werden soll. Hier kann eine Vereinbarung mit einer Reinigungsfirma getroffen und diese beauftragt werden.

Kurz gesagt, die Reinigung der Treppe gehört zu den Pflichten des Vermieters. Der Vermieter kann bei Bedarf und auf Wunsch mit einer Reinigungsfirma  zusammenarbeiten.

Wenn der Mieter selbst die Treppenhausreinigung erledigen möchte, sollte dies im Mietvertrag festgelegt und schriftlich vereinbart werden.

Der Mieter kann auch eine Treppenhausreinigung durchführen lassen. Allerdings sollte in diesem Fall der Vermieter darüber informiert werden. Wer reinigt das Treppenhaus und wie? In jedem Fall ist der Vermieter über die Vorgehensweise in Kenntnis zu setzen.

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Die Reinigung vom Treppenhaus ist Vermietersache

Das die Treppenhausreinigung vorschriftsmäßig erfolgt, obliegt dem Vermieter.  Die Kosten sind dann als Nebenkosten zu betrachten. Ist der Mieter zur Reinigung verpflichtet, wird keine zusätzliche Reinigungspersonalpauschale erhoben. Wenn der Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich ist, muss er die Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte kaufen. Das heißt, er muss die Kosten selbst tragen. Was ist, wenn der Mieter längere Zeit im Urlaub, oder krankheitsbedingt verhindert ist? Natürlich muss er jemanden finden, der das Treppenhaus reinigt. Er kann mit anderen Mietern tauschen. Dies ist die beste Option für den Mieter.

Siehe auch: Reinigungsfirma München

Was gehört zur Treppenhausreinigung? Wie oft ist sie durchzuführen?

Werfen wir einen Blick darauf, worum es bei der Treppenhausreinigung  geht. Wenn der Mieter das Treppenhaus reinigt, gehören  Kehren und Wischen zu den häufigsten Tätigkeiten. Da die Ein- und Ausgänge von Wohnhäusern tagsüber ständig frequentiert werden, ist eine gute und verlässliche Reinigung unerlässlich. Daher sollten hygienische Reinigungsmittel verwendet werden.

Bei der Reinigung des Treppenhauses kann ein leicht angefeuchteter Besen, Wasser und Spülmittel ausreichen. Zuerst muss die Treppe von Staub gereinigt werden. Anschließend sollte jede Stufe der Treppe sorgfältig manuell gereinigt werden. Dies ist wichtig damit die Treppe sauber und staubfrei aussieht.

Wenn Sie dies von einer Reinigungsfirma erledigen lassen möchten, übernehmen wir diesen Service gerne für Sie. Die Kosten für Treppenhausreinigungen sind oft unterschiedlich. Es kommt zum einen auf die Größe des Treppenhauses und zum anderen auf den Reinigungsturnus an. Wir sind einer der besten Reinigungsdienstleister für Treppenhausreinigung in der Region München.  Ganz gleich ob Sie Mieter oder Hausbesitzer sind, Sie müssen diese Reinigung nicht selbst durchführen.

Siehe auch: Baureinigung München

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